BMF 17.01.2001, 06 7004/1-IV/6/01
Information zur Kommunalsteuergesetz-Novelle 2001, Art 20 Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142
Ab Jänner 2001 ist die Personalgestellung und die Dienstzuweisung von Körperschaften des öffentlichen Rechts im KommStG 1993 durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, ARD 5165/1/2000, ARD 5172/1/2000 und ARD 5180/1/2001, neu geregelt Das BMF gibt zu verschiedenen Fragen seine Rechtsansicht bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden durch diese Information nicht begründet.