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Kommunalsteuerbefreiung eines Studentenheimes

ARD 5534/21/2004 Heft 5534 v. 1.10.2004

§ 8 Z 2 KommStG

- Das Betreiben eines Studentenheimes ist als Jugendfürsorge iSd § 8 Z 2 KommStG anzusehen, sofern die beherbergten Studenten das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

VwGH 24. 6. 2004, 2001/15/0005

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