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Kommanditanteil mit Sonderbetriebsvermögen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5146/30/2000 Heft 5146 v. 22.8.2000

BMF 22.05.2000

kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Der Missbrauch in Zusammenhang mit der Zurückbehaltung eines Zwerganteils wurde bereits in einer Erledigung des BMF angesprochen (BMF 18. 12. 1990, ARD 4250/20/91). Verbleiben dem Vater nach unentgeltlicher Übertragung von Kommanditanteilen an seine Söhne noch 5% und weiters das ganze Sonderbetriebsvermögen, ist ein Missbrauch auszuschließen, wenn diese Maßnahme darauf abzielt, die Übergabe des restlichen Kommanditanteils samt Sonderbetriebsvermögen im Erbweg vorzubereiten.

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