Durch das geplante Beschäftigungsförderungsgesetz soll ein vom Arbeitsmarktservice administriertes "Kombilohn-System" geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung zur Beschäftigung von arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren bzw länger als 1 Jahr arbeitslosen älteren Personen im Niedriglohnbereich.
Kombilohn-Modell
Durch die Neufassung des § 34a AMSG wird die Grundlage für die neue Förderform des Kombilohnes geschaffen: