( KV-Eisen- und Metallindustrie, § 7, § 2 Abs 1 EFZG idF vor BGBl I 2000/44 ) Kollektivvertragliche Dienstzeitzusammenrechnungsregelungen können auch auf gesetzliche Ansprüche wie den Entgeltfortzahlungsanspruch, der sich nach der Dauer der Dienstzeit richtet, angewendet werden, wenn sich dies aus dem objektiven Inhalt des Kollektivvertrages ergibt und sie den Arbeitnehmer günstiger stellen als das Gesetz.