( KO § 7 Abs 1 ) Durch die Konkurseröffnung wird das Verfahren auch im Revisionsverfahren unterbrochen; die Akten sind an das Erstgericht zurückzustellen. OGH 8 Ob A 243/98p v. 25.02.1999.
( KO § 7 Abs 1 ) Durch die Konkurseröffnung wird das Verfahren auch im Revisionsverfahren unterbrochen; die Akten sind an das Erstgericht zurückzustellen. OGH 8 Ob A 243/98p v. 25.02.1999.