Art 6 EMRK
§ 93 Abs 5 GmbHG
§ 1 ZPO
Will eine wegen fehlenden Vermögens gelöschte GmbH einen von ihr behaupteten Anspruch gerichtlich geltend machen bzw einen bereits vor Löschung eingeleiteten Aktivprozess fortführen, so kann ihr dies nicht aufgrund mangelnder Parteifähigkeit verweigert werden. Dies selbst dann nicht, wenn sie während des Löschungsverfahrens die Möglichkeit gehabt hätte, Vermögen zu behaupten und so die Löschung zu verhindern.