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Klage auf Bruttolohn

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/126wbl 2018, 406 Heft 7 v. 1.7.2018

§ 35 EO

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen. Wendet der Arbeitgeber im Verfahren über eine Bruttolohnklage ein, dass er Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge bereits bezahlt hat, so ist dieser Einwand bereits im Titelverfahren zu prüfen.

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