vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kinderbetreuungskosten – pädagogische Qualifikation, Heft 03/2017

BBi 2017, 3 Heft 3 v. 10.3.2017

Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind gem. § 34 Abs. 9 EStG bis zu einem Jahresbetrag von € 2.300,– bis Ende des Jahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abzugsfähig. Die Kosten müssen unmittelbar an eine Kinderbetreuungseinrichtung oder an eine pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson gezahlt worden sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!