Der Artikel berichtet über die Reform des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (BGBl I 2009/116). Dieses bringt mehr Wahlfreiheit für Eltern, insbesondere durch eine zusätzliche neue einkommensabhängige Bezugsvariante. Die Zuverdienstgrenze bei den nunmehr vier pauschalen Bezugsvarianten wurde durch Ergänzung eines individuellen Grenzbetrags flexibilisiert.