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Kellereigentum; Tiefgarage

RechtsprechungZivilrechtbbl 2025/161bbl 2025, 210 Heft 5 v. 15.9.2025

§ 300 ABGB

Die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB setzt nicht voraus, dass die – unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindlichen, nicht als Fundament eines Gebäudes dienenden – (Räume oder) Bauwerke als solche nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind.

OGH, 30.04.2025, 5 Ob 113/24i

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