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Keine Kommunalsteuerpflicht von Kommanditisten

Lohnsteuer und AbgabenARD 4891/12/97 Heft 4891 v. 28.11.1997

( KommStG § 5 ) Die durch § 23 Z 2 EStG 1988 erfassten Arbeitsvergütungen eines Kommanditisten, der in einem direkten Dienstverhältnis zur Kommanditgesellschaft steht, stellen keine von der Kommunalsteuer erfassten Arbeitslöhne dar.

VwGH 97/15/0128 v. 11.09.1997

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