vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Gemeinnützigkeit von politischen Parteien

Lohnsteuer und AbgabenARD 4800/51/96 Heft 4800 v. 13.12.1996

( BAO § 35, § 41 ) Politische Parteien erfüllen keinen unmittelbaren gemeinnützigen Zweck.

VwGH 94/16/0246 v. 03.10.1996

Nach § 41 Abs 1 BAO muß die Satzung der Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorsehen und diese Betätigung genau umschreiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte