( § 7, § 8 EStG ) Auch nach Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens über eine Kapitalgesellschaft kommt hinsichtlich einer Beteiligung an dieser Gesellschaft eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung nicht in Betracht.
VwGH 20.07.1999, 99/13/0089
( § 7, § 8 EStG ) Auch nach Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens über eine Kapitalgesellschaft kommt hinsichtlich einer Beteiligung an dieser Gesellschaft eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung nicht in Betracht.
VwGH 20.07.1999, 99/13/0089