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Keine außergewöhnliche Belastung durch Bürgschaft für GmbH des Sohnes

ARD 5297/22/2002 Heft 5297 v. 26.3.2002

( § 34 EStG ) Da ein Vater nicht sittlich und moralisch verpflichtet ist, durch Bürgschaftsübernahme eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft, an der sein Sohn beteiligt und deren Geschäftsführer er ist, zu übernehmen, sind Aufwendungen für die eingelösten Bürgschaften keine außergewöhnlichen Belastungen.

VwGH 29.01.2002, 98/14/0013

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