In letzter Zeit mehren sich die Gerichtsentscheidungen, in denen auf bedenkliche Weise das Kausalitätsprinzip mehr oder weniger missachtet und stattdessen das Auslangen mit begrifflichen Kategorisierungen gefunden wird. Die Entscheidung des OGH vom 10. 9. 1998, 6 Ob 159/98w 1) soll deshalb zum Anlass genommen werden, auf die Unerlässlichkeit einer präzisen Kausalitätsprüfung und die Auswirkungen fehlerhafter begrifflicher Qualifizierungen hinzuweisen.