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Kartellrechtlicher Zusammenschluss: Anmeldefähigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/331RdW 2021, 421 Heft 6 v. 21.6.2021

KartG 2005: §§ 7, 12

Gegenstand der Prüfung bei der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist (nur) der Einfluss von Zusammenschlussvorhaben auf das Potenzial der Marktteilnehmer zum Wettbewerb, nicht aber eine detaillierte rechtliche Beurteilung der Rechtsfolgen eines konkreten Verhaltens von Marktteilnehmern.

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