KartG 2005: §§ 7, 12
Gegenstand der Prüfung bei der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist (nur) der Einfluss von Zusammenschlussvorhaben auf das Potenzial der Marktteilnehmer zum Wettbewerb, nicht aber eine detaillierte rechtliche Beurteilung der Rechtsfolgen eines konkreten Verhaltens von Marktteilnehmern.