Der technologische Fortschritt betrifft nicht nur alle Lebensbereiche, mit ihm geht auch eine disruptive Veränderung unzähliger Aspekte des menschlichen Zusammenlebens, wie der Arbeitswelt, einher. Insb. die Rechtswissenschaften und die Rechtsanwendung sollen prädestiniert für den facheinschlägigen Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) sein.1) Vor diesem Hintergrund wurde als Teil der Vortragsreihe "Justiz: Zukunft jetzt!" am Oberlandesgericht Linz u.a. über "(Juristische) Anwendungsmöglichkeiten von Large Language Models" referiert. Eine Auswahl von Demonstrationsbeispielen sollte dabei das breite Feld der möglichen Einsatzgebiete – von nutzbringend bis hin zu rechtsstaatsgefährdend – abbilden und gleichzeitig auf den rasanten technologischen Fortschritt Bezug nehmen.2)

