In der E 2 Ob 260/04f = Zak 2006/95 hat sich der OGH vor kurzem mit dem Begriff der außergewöhnlichen Betriebsgefahr iSd § 9 Abs 2 EKHG befasst. Wie zu den Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von „Schwarzfahrten“, die in der letzten Ausgabe der Zak behandelt wurden (2006/116), existiert zu diesem Thema eine umfangreiche Einzelfalljudikatur, die im Folgenden anhand jüngerer Entscheidungen dargestellt wird.