Jubiläumsgeldrückstellung - Ansammlungsverfahren
§ 14 Abs 12 EStG - Eine Jubiläumsgeldzuwendung ist als (zusätzliches) Entgelt für die in Vorperioden erbrachten Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers anzusehen, weshalb es aus der Sicht der periodengerechten Erfolgsermittlung unrichtig wäre, nur den Erfolg einer Periode, nämlich jener, in die das Jubiläum fällt, mit dem Jubiläumsgeldaufwand zu belasten.