Die vorliegende Untersuchung widmet sich Fällen, wo AN mit Vorwürfen von dritter Seite behelligt werden. Hier stellt sich die Frage, in welchen Konstellationen auch der AG aktiv werden und inwieweit er den AN bei der Abwehr dieser Vorwürfe unterstützen muss. Der folgende Beitrag lotet die Reichweite dieser auch auf die Fürsorgepflicht gestützten möglichen Schutzpflichten des AG aus.
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