Der nachstehende Beitrag untersucht die Grundlagen und die Reichweite des arbeitgeberseitigen Weisungs- bzw Direktionsrechts gegenüber angestellten Ärzten in der stationären und ambulanten Versorgung mit besonderem Schwerpunkt auf der Anerkennung eines Fachweisungsrechts. Zur Einordnung werden Inhalt und Grenzen des Weisungsrechts, die Rechtsfolgen unbilliger Weisungen sowie die Möglichkeit vertraglicher Direktionsrechtserweiterungen nach deutschem Recht dargestellt.