Wer im Erwerb seines Ehegatten mitwirkt, hat nach den §§ 98 ff ABGB dem Grunde nach einen familienrechtlichen Anspruch auf Abgeltung seiner Unterstützungsleistungen. Mit diesem Beitrag wird ua versucht, den Abgeltungsanspruch von anderen Formen der Entlohnung familiärer Erwerbstätigkeit abzugrenzen und im Anschluss die Frage nach einer möglichen Sozialversicherungspflicht des mitwirkenden Ehegatten zu klären. (FN )