(Ständige) Erreichbarkeit der AN ist ein mit dem Rückgang traditioneller Unternehmensstrukturen immer präsenter werdendes Thema. Der gegenständliche Beitrag möchte diesen vom OGH zuletzt als "Immererreichbarkeit" bezeichneten Zustand beleuchten und dabei vor allem auf folgende Fragen vor dem Hintergrund des nationalen wie auch des europäischen Rechts eingehen: Was gilt wie als vereinbart? Wie viel darf geleistet werden und welche Konsequenzen hat ein Verstoß? Wie und was ist zu vergüten?