Die Unterschiede zwischen dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem Vertragsbedienstetenrecht werden besonders dort deutlich, wo auf Grund einer gewissen Staatsnähe der ausgeübten Tätigkeit versucht wird, im Rahmen des allgemeinen Arbeitsrechts privatautonom eine möglichst weitgehende Angleichung an das Vertragsbedienstetenrecht zu erreichen. Die dabei auftretenden Schwierigkeiten und Grenzen zeigen sehr gut die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsgebieten.