Nur wer dem Arbeitszeitgesetz (AZG) unterliegt, kann sich auf dessen Schutzbestimmungen berufen. Ein banal anmutender Satz mit weitreichender Aussage: Arbeitszeithöchstgrenzen, Ruhepausen, tägliche Ruhezeiten oder Überstundenzuschläge; all das wird mitunter im AZG normiert. Umso bedeutender ist eine Auseinandersetzung mit den Gruppen, die dem AZG ausgenommen wurden, und den Sonderregelungen, die für diese Gruppen gelten. Und sind diese Ausnahmen überhaupt verfassungsrechtlich unbedenklich?Entlang ausgewählter Fragestellungen wird in diesem Beitrag Wissenswertes rund um die vom AZG Ausgenommenen aufbereitet und werden dabei zentrale Erkenntnisse aus der Dissertation des Autors geschildert. (FN )

