Die Regelungen des 4. Buches des UGB ("Unternehmensbezogene Geschäfte") sind in der Praxis von unterschiedlich großer Relevanz. Grundlegend für die Anwendung des 4. Buches sind die §§ 343-345. Das Verhältnis der Regelungen zum KSchG wird in der jüngeren Literatur verstärkt thematisiert. Im Falle des § 346 UGB zeigt sich demgegenüber ein enger Konnex mit dem ABGB.
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