Steht ein AN im Verdacht, sich gegenüber dem AG bspw durch das Vortäuschen eines Krankenstands rechtswidrig zu verhalten, ist dem AG zuzugestehen, sich durch den Einsatz einer Detektei Klarheit zu verschaffen. Dies spielt vor allem im Hinblick auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen, etwa zur Absicherung einer Entlassung, eine bedeutende Rolle. Eine aktuelle Entscheidung des OGH beschäftigt sich nun insb mit der Frage, unter welchen Umständen und in welcher Höhe die vom AG aufgewendeten Nachforschungskosten ersatzfähig sind.

