Nachdem sich Teil I dieses Beitrags (FN ) insbesondere den Vorgaben der Warenkauf-RL (WKRL) (FN ) gewidmet hat, wird im Folgenden auf die Umsetzung der Digitale Inhalte-RL (DIRL) (FN ) im VGG eingegangen. Darüber hinaus kam es zu bedeutenden Änderungen im übrigen Gewährleistungsrecht.
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