In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein AG mehreren kollektivvertragsschließenden Institutionen angehört. So etwa, wenn ein Mechanikermeister neben seiner KFZ-Werkstätte ein angeschlossenes Verkaufsgeschäft betreibt. Durch mehrere Gewerbeberechtigungen eines AG können unterschiedliche Kollektivverträge für einen Betrieb einschlägig sein. Da auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis jedoch stets nur ein Kollektivvertrag Anwendung finden kann, stellt sich zwangsläufig die oftmals nur schwer zu beantwortende Frage, welcher Kollektivvertrag nun für einen konkreten AN gilt. Diese Problematik gibt Anlass, die einschlägige Rechtslage in Österreich genauer unter die Lupe zu nehmen und zu erörtern, wie bei mehrfacher Kollektivvertragsangehörigkeit eines AG der für ein konkretes Arbeitsverhältnis einschlägige Kollektivvertrag korrekterweise ermittelt wird. Der vorliegende Beitrag soll diese Problematik insb für Studierende verständlich aufbereiten.

