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Die adjektizische Haftung des römischen Rechts: Juristische Basis einer Ökonomie in den Händen von Stichus und Pamphilus

Römisches Rechtmust knowAufsatzRichard GamaufJAP 2021/13JAP 2021, 132 - 139 Heft 3 v. 2.3.2022

Modernes Wirtschaften wäre ohne direkte Stellvertretung undenkbar. Dem römischen Recht fehlte dieses Institut weitgehend. Dort übernahmen deren Funktion die adjektizischen Klagen und gestatteten, alle denkbaren Geschäfte selbständig durch Freie und vor allem Sklaven bei geringem Risiko und Kontrollaufwand besorgen zu lassen. Wesentlich für die Heranziehung von unfreien Hilfspersonen war, dass im die Möglichkeit zum umfassenden Besitz- und Eigentumserwerb mit einer Haftungsbeschränkung kombiniert war (woraus im 19. Jh die Idee zu Kapitalgesellschaften wurde). Weiters war essentiell, dass es zugleich Sklaven Anreize bot, auch dann Interessen ihrer Herren zu verfolgen, wenn sie nicht überwacht wurden, da ein , vorausgesetzt es wurde damit erfolgreich gewirtschaftet, für viele ihre beste Chance auf Erwerb der Freiheit bedeutete.

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