Gleitzeit ist in der Praxis überaus beliebt, aber auch mit zahlreichen Fragen behaftet. Der OGH nahm nunmehr zur Frage Stellung, inwieweit es zu vereinbaren zulässig ist, dass am Ende einer Gleitzeitperiode bestehende Zeitguthaben verfallen (vgl dazu auch, Editorial RdW 2020/1 sowie, Zeitguthaben über dem zulässigen Gleitzeitsaldo - Verfall? RdW 2020/175).
9 Ob A 75/19y

