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Vom didaktischen Nutzen des aktionenrechtlichen Ansatzes. Aus Anlass eines Seminars zum römischen Zivilprozessrecht

Römisches Rechtmust knowAufsatzPhilipp ScheibelreiterJAP 2020/21JAP 2020, 202 - 211 Heft 4 v. 17.6.2021

Die Prüfung, ob ein Tatbestand in einem konkreten Lebenssachverhalt verwirklicht worden ist und daher eine Rechtsfolge zeitigt, ist eine grundlegende Methode der Rechtswissenschaft. Im klassischen römischen Recht sind es vor allem Klageformeln, welche bei Regelung der Voraussetzungen für die Verurteilung des Beklagten auch die maßgeblichen Tatbestandselemente für das Vorliegen eines Rechtes determinieren. Die prozessuale Perspektive einzunehmen, ermöglicht es daher auch im Unterricht, Subsumption nachvollziehbar zu machen.

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