Das war der Abschluss des antiken römischen Rechts und bildete danach die Grundlage für dessen Weiterleben in Mittelalter und Neuzeit. In der jahrhundertelangen Auseinandersetzung mit dem wiederentdeckten formierte sich eine europäische Rechtwissenschaft, die sich von diesem schließlich löste und mit seinem Material ab dem 18. Jh ihre eigenen Kodifikationen schuf.
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