Für Unternehmen stellen sich bei Hausdurchsuchungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde und bei Nachprüfungen durch die Europäische Kommission verschiedene faktische und kartellrechtliche Fragen. Im Folgenden sollen daher die bedeutendsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Durchsuchungen schematisch dargestellt werden.
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