Homöopathie - neben der Akupunktur die wohl bekannteste sogenannte "Außenseitermethode" - ist in ihrer Anwendung beliebt, in ihrer Wirkung aber ebenso umstritten. Daher nehmen auch immer mehr Länder, wie etwa jüngst Großbritannien und Frankreich, Globuli & Co ausdrücklich vom Pflichtleistungsprogramm ihrer öffentlichen Gesundheitsversorgung aus. Hingegen werden die Kosten für homöopathische Behandlungen in der Schweiz seit 2017 nunmehr voll erstattet. Diese Entwicklungen geben Anlass, die einschlägige Rechtslage in Österreich genauer unter die Lupe zu nehmen: Konkret geht es in diesem Beitrag also um die Frage, ob der Anspruch auf Krankenbehandlung auch sogenannte "Außenseitermethoden" umfasst.

