Bislang erfolgte die Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke im Zivilverfahren zum Großteil im Papierformat im Wege der physischen Zustellung. Dies soll sich ab 1. 1. 2020 insofern wesentlich ändern, als Unternehmen verpflichtet sind, elektronische Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen und Behörden verpflichtet werden, die elektronische Zustellung zu nutzen. Dazu zählt auch die Zustellung von verfahrenseinleitenden Schriftstücken im Zivilverfahren. Damit soll und wird ein erheblicher Systemwandel in der täglichen Praxis bewirkt werden.

