Mit der Gewerberechtsreform 2017 hat der Gesetzgeber unter anderem die Gewerbelizenz als neuen Gesetzesbegriff in die GewO eingeführt, einzelne Nebenrechte der Gewerbetreibenden erweitert und Erleichterungen im Bereich der Verwaltungsübertretungen geschaffen. Der Beitrag stellt diese drei Themen in den Kontext der Grundstrukturen des Gewerbeberufsrechts.
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