Die Kündigungsentschädigung soll ArbeitnehmerInnen (AN) einen Ausgleich für einen - durch rechts- oder fristwidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses - entstandenen Schaden bieten. Dazu wird allerdings nicht wie im allgemeinen Schadenersatzrecht der tatsächliche Schaden ermittelt, sondern das Entgelt für den Zeitraum einer fiktiven rechtskonformen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt. Für die ersten drei Monate werden auch keine anderweitigen Verdienste des AN, die den Schaden mindern, eingerechnet.

