Ob Werkvertragserfüllung durch Gehilfen oder Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen von hoher praktischer Bedeutung. Durch eine Entscheidung des VwGH (FN ) vom 22. 8. 2017 wurde die bis dato schon kontrovers geführte Diskussion der Auslegung des § 4 Abs 2 AÜG um die Einwirkung der Entsenderichtlinie auf innerstaatliche Sachverhalte erweitert.
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