Mit dem Ziel der Umsetzung der Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insb der Stärkung der Selbstbestimmung von durch psychische Krankheit oder vergleichbare Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkten Erwachsenen, werden die bisherigen Vertretungsmodelle Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Vertretung durch nächste Angehörige reformiert und um die gewählte Erwachsenenvertretung erweitert. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und veranschaulicht diese anhand eines Fallbeispiels.

