In Österreich sind neun Arbeiterkammern (AK) gesetzlich errichtet. Ein Wesensmerkmal einer Kammer ist ihre gesetzlich festgelegte Mitgliedschaft. Dass AN Mitglieder der AK sind, ist zwar weithin bekannt, doch die Zugehörigkeit (= Mitgliedschaft) zu einer AK ist diffiziler geregelt: Es gibt AN, die nicht AK-Mitglieder sind, und es gibt AK-Mitglieder, die nicht AN sind.
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