Am 1. 7. 2018 tritt das Pauschalreisegesetz in Kraft und löst die bisher in §§ 31b - 31f KSchG enthaltenen reiserechtlichen und die in der VO über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe enthaltenen zivilrechtlichen Bestimmungen ab. Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte und Neuerungen des PRG dargestellt.
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