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Gleichstellung im Aufsichtsrat

Unternehmens- und Gesellschaftsrechtmust knowAufsatzRoman Alexander RauterJAP 2017/13JAP 2017, 108 - 109 Heft 2 v. 13.12.2017

Mit 1. 1. 2018 treten neue Regelungen im AktG, GmbHG, SEG, GenG und ArbVG in Kraft, welche für börsenotierte Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern (FN ) Mindestanteile von Frauen und Männern im Aufsichtsrat vorsehen.

Schlagwörter:

Aufsichtsrat; Gleichbehandlung; Börsenotierung; Mindestanteil; Nichtigkeit.

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