Der am 20. 7. 2020 vom dBMF vorgelegte Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 mit Stand 17. 7. 2020 enthält notwendige Anpassungen an EU-Recht und an die EuGH- sowie die BFH-Rechtsprechung. Zudem erfolgen Anpassungen steuerlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie einige technische Anpassungen, etwa von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen. Im Folgenden wird ein Überblick über (aus Sicht des Verfassers) wichtige geplante Regelungen gegeben. Ausführungen zu Detailregelungen bleiben eigenen Abhandlungen vorbehalten.