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Investitionszuwachsprämie - Anschaffungszeitpunkt eines LKW

Steuerrecht_JudikaturRdW 2007/603RdW 2007, 580 Heft 9 v. 17.9.2007

EStG § 108e

Auch wenn ein LKW im Jahr 2002 bestellt und auch bereits bezahlt wird, ist die Lieferung erst mit der körperlichen Übergabe (hier: im Jänner 2003) erfolgt, wenn ein Besitzkonstitut nicht nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2002 kann diesbezüglich somit keine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden.

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