ASVG § 255 Abs 3
Ist ein ungelernter Hilfsarbeiter trotz Gehbehinderung imstande, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen und eine Wegstrecke von 500 m innerhalb von 20 bis 25 Minuten zurückzulegen, ist er allein wegen seiner Gehbehinderung noch nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen und demnach nicht invalid iSd § 255 Abs 3 ASVG.