Die Gesetzgebung aus 1920 und 1946 zielte auf die Wiedereingliederung der Kriegsinvaliden. Spätere Erweiterungen der Begünstigungen auf Zivilinvalide durch BG erforderten eine verfassungsrechtliche Deckung der Zuständigkeit, die 1969 geschaffen und mit 31. 12. 1989 befristet wurde: Diese Befristung wird nun aufgehoben.