Am 2. März 2010 wurde im Ministerrat die vom BMJ eingebrachte Regierungsvorlage für ein Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) beschlossen und dem Parlament zugeleitet, vgl RV 612 BlgNR 24. GP. Als Termin für das Inkrafttreten wurde der 1. Juli 2010 vorgesehen.