§ 3 Abs 3 IESG - Die Sicherung von Arbeitnehmeransprüchen im Konkurs des Arbeitgebers ist nicht nur durch die gesetzlichen bzw kollektivvertraglichen Kündigungsfristen, sondern auch durch die gesetzlichen bzw kollektivvertraglich vorgesehenen Kündigungstermine beschränkt. Es ist also ausgehend von den gesetzlichen Kündigungsfristen und -terminen jeweils zu bestimmen, ob sich die vom Arbeitnehmer konkret geltend gemachten Ansprüche (hier: auf Basis der dienstvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen samt Kündigungsmöglichkeit zum 15. und Letzten eines Monats) noch innerhalb dieser nach den gesetzlichen Regelungen bestehenden Ansprüche bewegen.